Die Jagd reguliert in unseren Wäldern den Wildbestand und fördert dadurch einen natürlichen und zukunftsfähigen Mischwald.
Foto: Florian Stahl
In diesem Frühjahr beginnen die Außenaufnahmen für die Forstlichen Gutachten 2021. Diese Gutachten bewerten die Situation der Waldverjüngung und sind zusammen mit den ergänzenden Revierweisen Aussagen wichtige Grundlage für die behördliche Abschussplanung.
Bei dieser Verjüngungsinventur (Verbissaufnahme) begutachten die Försterinnen und Förster in einem ersten Schritt den Einfluss von Reh, Hirsch und Gams auf die Waldverjüngung.
Die Forstlichen Gutachten werden alle drei Jahre erstellt.
Arbeitsanweisungen zu den Forstlichen Gutachten 2021 - Staatsministerium
Die ergänzenden Revierweisen Aussagen haben sich seit ihrer Einführung 2012 als fester Bestandteil der Forstlichen Gutachten bewährt. Diese können nun wieder für die Jagdreviere in den „grünen“ Hegegemeinschaften beantragt werden. Das Antragsformular hierfür steht zum Download zur Verfügung.
Die Bayerische Forstverwaltung erstellt seit 1986 alle drei Jahre die Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung, kurz auch Vegetationsgutachten genannt. Bevor die Forstlichen Gutachten erstellt werden, führen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bayerischen Forstverwaltung im Vorfeld der Drei-Jahres-Abschussplanung für Rehwild von Ende Februar bis Anfang Juni eine Inventur der Waldverjüngung durch. Mehr
Die meisten Jäger füttern in der festen Überzeugung, dazu gesetzlich und ethisch verpflichtet zu sein, das Rehwild so vor Hunger zu bewahren und darüber hinaus so Wildschäden verhindern oder reduzieren zu können. Mehr
Waldbesitzer müssen ihre Forstkulturen vielfach vor Schäden durch Wildverbiss schützen, wenn sie ihre Ziele vom gemischten und laubbaumreichen Mischwald umsetzen wollen. Haben Kulturzäune ihren Schutzzweck erfüllt müssen sie wieder entfernt werden. Mehr