Die Ansprechpartner des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt beraten die Waldbesitzer fachlich und zu finanziellen Förderungen.
Das Eigentum am Wald liegt mit 53% überwiegend in Privathand (meist Kleinprivatwald-, einzelne, wenige Großprivatwaldbesitzer). 11% des Waldes sind im Eigentum von Gemeinden, des Landkreises und öffentlichen Stiftungen 30% sind Staatswald. Dieser wird von den Bayerischen Staatsforsten bewirtschaftet, im Amtsgebiet überwiegend durch den Forstbetrieb Kipfenberg. Nur ein geringer Flächenanteil ist Bundeswald (Standortübungsplatz Hepberg und Katzau).
Die Besitzerteilung im Amtsgebiet liegt somit sehr nahe an der bayerischen Aufgliederung.
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer können am Walderlebniszentrum einen Kurs für "Sichere Waldarbeit mit der Motorsäge" besuchen. Kurse werden im Rahmen der staatlichen Beratung für Privatwaldbesitzer durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angeboten. Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Termine. Mehr
Foto: Metzler/FVA Baden-Württemberg
Reißt an absterbenden Ahornbäumen die Rinde auf und treten darunter dunkle, ruß-ähnliche Pilzsporen zutage, sind dies Zeichen für einen Befall des Baumes durch die Erreger der Rußrindenkrankheit. Eine Fällung ist in der Regel aus Sicherheitsgründen unvermeidbar, sollte aber von dafür ausgebildeten Fachleuten vorgenommen werden. Mehr
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt bietet Beratung für Waldbesitzer an zu Themen wie Waldpflege, sichere Waldarbeit, wichtige Rechtsvorschriften und welche Baumarten zum Standort passen. Auch zu Waldschutzthemen wie Borkenkäfern beraten wir Sie gerne. Mehr
Foto: M. Schölch
Mit Vorbauen bezeichnet man in der Waldwirtschaft eine Form der Verjüngung, bei der schattenertragende Baumarten unter den Schirm des Altholzes gepflanzt oder gesät werden. Mehr
Ein Sturmschutzwald schützt einen benachbarten Wald vor Sturm- und Windwurf. Information zum Artikel 10 Absatz 2 Waldgesetz für Bayern, BayWaldG. Mehr
Waldbesitzer und forstliche Arbeitskräfte benötigen gut geplante und gepflegte Waldwege für eine sichere und effiziente Bewirtschaftung.
Waldbesitzer investieren, sie erschließen den Wald durch Infrastruktur und bewirtschaften ihre Flächen naturnah. Hierfür können sie finanzielle Förderung beantragen.
Die forstlichen Zusammenschlüsse sind die Selbsthilfeeinrichtungen der Waldbesitzer. Dazu gehören Waldbesitzervereinigungen (WBV) und Forstbetriebsgemeinschaften (FBG). Unser Amt berät und unterstützt sie fachlich.
Forstliche Dienstleistungen - Waldbesitzerportal Staatsministerium